Fragen rund um Ihr Wasserkraftwerk

In Zusammenarbeit mit dem Vorstand der AWK Baden-Württemberg vertritt Herr Rechtsanwalt Schäfer seit vielen Jahren die Belange der Betreiber von Wasserkraftwerken gegenüber Behörden und Gerichten.

 

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Jahr 2010 werden neue Herausforderungen für die Betreiber kleiner und mittelständischer Wasserkraftwerke bringen. Die derzeit laufenden Massnahmen der Landratsämter zur Durchsetzung der Durchgängigkeit und der Mindestwasservorgaben nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden die Rentabilität mancher Betriebe in Frage stellen.

Die neuen gesetzlichen Regelungen eröffnen einen erheblichen Ermessensspielraum. Hier gilt es, in der Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden, die eigenen Interessen und Belange bestmöglich einzubringen.

 

Auf die Fachkompetenz der AWK Baden-Württemberg einerseits und rechtliche Beratung andererseits sollte dabei nicht verzichtet werden.